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  • 09.02.2023

    Diisozyanate: Schulungspflicht für das Fachhandwerk

    Neue Schulungspflicht für das Fachhandwerk. Auf Grundlage der EU-Verordnung 2020/1149 ist jeder gewerbliche Verarbeiter von Diisozyanaten ab dem 24. August 2023 verpflichtet, eine standardisierte Schulung zu absolvieren. Obwohl die Fälle der durch Diisozyanate verursachten Berufskrankheiten fast ausschließlich den Dämmstoffbereich sowie den Bau von Fenstern und Türen betreffen, müssen auch SHK-Installateure diese Schulungen durchlaufen. Schließlich arbeiten auch sie mit Bauschaumdosen, in denen Diisozyanate enthalten sind.